Allgemeine Geschäftbedingungen
der ZE Holzsysteme Vertriebsges. mbH

I. Allgemeines VII. Kaufpreis und Zahlung
II. Geltungsbereich VIII. Widerrufs- und Rückgaberecht
III. Beschaffenheit der Ware IX. Eigentumsvorbehalt
IV. Angebot und Vertragsschluss X. Gewährleistung
V. Lieferung XI. Garantien
VI. Lieferzeit und Annahmeverzug XII. Haftungsbeschränkungen
XIII. Schlussbestimmungen

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) gelten für den Handel mit Holzpellets, Holzbriketts und allen anderen Produkten der ZE Holzsyteme Vertriebsges. mbH. Sie gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarung und AGB gegenüber Unternehmen gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

II. Geltungsbereich

Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III. Beschaffenheit der Ware

Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig. Da es sich bei unseren Produkten um Naturprodukte handelt, sind gewisse Schwankungen (Farbe, Form, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten) zwar unvermeidbar, wirken sich aber nicht auf die Qualität aus. Für derartige Unregelmäßigkeiten übernehmen wir keine Gewähr.

IV. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Käufer hieraus nicht ableiten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

V. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkosten im Einzelfall von uns übernommen werden. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen. Die ZE Holzsysteme Vertriebsges. mbH behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag zu überschreiten oder zu unterschreiten oder Teillieferungen durchzuführen.
Mehrkosten aus fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu Lasten des Kunden.

Für Lieferungen von Palettenware und Sperrgut gilt:
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrt mit Liefer-LkW uneingeschränkt und ungehindert möglich ist.
Wiederverwendbares Verpackungs- oder Transportmaterial (Paletten, Big-Bags o. dgl.) wird handelsüblich berechnet und bei Rückgabe abzüglich Abwicklungs- und Verschleißkosten gutgeschrieben. Die Rückgabe erfolgt durch den Kunden und zu dessen Lasten. Sofern für die Lieferung Hebewerkzeuge (Kran, Hubwagen o. dgl.) erforderlich sind, werden diese handelsüblich berechnet.

Für Lieferungen von losen Holzpellet gilt:
Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Pelletlageranlagen. Das Pelletlager, die Zuleitungen und die gesamte bauseitige Befülltechnik müssen den einschlägigen Richtlinien entsprechen; insbesondere müssen die Empfehlungen des DEPV (Deutscher Pellet Verband) eingehalten sein. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Kunde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am Liefertag jemand anwesend ist, der berechtigt ist, die Ware anzunehmen. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber oder dessen Vertreter der Heizungsanlage zu beachten.
Für Staubabsaugung muss ein 220 V Stromanschluss vorhanden sein.
Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrt mit schwerem LKWs (40to) zur Lageranlage (30m Schlauchlänge) uneingeschränkt und ungehindert möglich ist.
Sofern zwischen Liefer-LkW und Kunden-Anschlusskupplung Schlauchlängen von über 30 m erforderlich sind, ist dies bei der Bestellung anzugeben. Zudem werden gesonderte Schlauchgebühren in marktüblicher Höhe berechnet.
Als Mindestbestellmenge für lose Holzpellet gelten 2000 kg. Bei kleineren Bestellmengen wird ein Mindermengenzuschlag berechnet. Auch ist die ZE Holzsysteme Vertriebsges. mbH berechtigt, Bestellungen unterhalb der Mindestbestellmenge abzulehnen.
Für Lieferungen mit einer Schlauchlänge von mehr als 30 Metern übernehmen wir keine Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften. Gleiches gilt, sofern die Kundenanlage oder Teile davon nicht den Anforderungen des DEPV entsprechen.

VI. Lieferzeit und Annahmeverzug

Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich.
Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

VII. Kaufpreis und Zahlung

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise unter Ausschluss der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe separat ausgewiesen und ist im angebotenen Gesamtpreis enthalten.
Dem vereinbarten Preis liegt die Bestellmenge zugrunde. Bei niedrigeren oder höheren Liefermengen erhöht oder ermäßigt sich der Preis nach den jeweils am Tage der Bestellung geltenden Staffelpreisen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise jeweils „ab Werk“ ausschließlich Verpackung. Kosten für Verpackung, Versand bzw. Anlieferung werden gesondert berechnet.
Skontoabzüge sind ausgeschlossen, sofern sie nicht gesondert schriftlich vereinbart sind.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder durch uns anerkannt wurden. Die Kunden haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

VIII. Widerrufs- und Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Aufforderung zur Rücknahme der Ware durch uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kosten der Rücknahme durch uns trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung und insbesondere Verminderung der Ware zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, hat der Kunde zu tragen.
Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, sofern die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nicht mehr für eine Rücksendung oder Rücknahme durch uns geeignet ist, insbesondere wenn eine Vermischung mit anderer Ware in den Tanks und Behältnissen des Kunden stattgefunden hat.

IX. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorgenannten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

X. Gewährleistung

Für den Fall, dass die von uns gelieferte Ware mangelhaft ist, gelten für Unternehmer grundsätzlich die Bestimmungen des HGB, sonst die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß BGB.
Für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, wird die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen, da sonst Gewährleistungsansprüche entfallen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Mitteilung bei uns. Der Kunde muss uns bei der Geltendmachung eines Mangels die Möglichkeit einräumen, Proben der Ware zur Begutachtung und Analyse zu entnehmen. Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

XI. Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

XII. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIII.Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.